Ein würdiger Abschied
für alle Weinfelderinnen
und Weinfelder
Wichtige Fakten...
Am 19. Dezember hat das Stadtparlament mit 24 Ja zu 4 Nein Stimmen die Totalrevision des Friedhofreglements gutgeheissen. Gegen diesen Entscheid wurde das fakultative Referendum ergriffen. Hauptkritikpunkt der Referendumsführer ist die Schaffung einer zusätzlichen Bestattungsart welche Bestattungen nach islamischer Tradition ermöglicht. Deshalb stimmt Weinfelden am 18. Mai 2025 über die Änderung des Friedhofreglements ab.
Schaffung einer zusätzliche Bestattungsart für Bestattungen nach islamischer Tradition
Rund 10% der Einwohner von Weinfelden sind muslimischen Glaubens. Viele von Ihnen sind in den 90er Jahren in die Schweiz gekommen, und haben mittlerweile Kinder und Grosskinder, welche in der Schweiz geboren wurden und hier aufgewachsen sind. Die Bestattungsrituale im Islam sehen vor, den Verstorbenen mit Blick Richtung Mekka zu bestatten. Der Wunsch, hier in Weinfelden nach den religiösen Traditionen bestattet werden zu können wurde im Rahmen der Revision des Friedhofreglements an den Stadtrat und die zuständige Parlamentskommission herangetragen. Die Kommission hat das Anliegen ausführlich geprüft und erkannt, dass dieses Bedürfnis auf dem Friedhof Weinfelden problemlos umgesetzt werden kann. Die Kommission überwies einen sorgfältig ausgearbeiteten Kompromiss einstimmig dem Parlament, welches dem Reglement mit 24 zu 4 Stimmen ebenfalls zustimmte.
Die neue Bestattungsart unterscheidet sich in folgenden Punkten von den bisherigen Erdgräbern:
-
Ausrichtung: Die Ausrichtung des Verstorbenen mit Blick nach Mekka gehört zu den Grundbedürfnissen für ein muslimisches Begräbnis und widerspricht keiner gesetzlichen Vorschrift. Die Gräber sind entsprechend nach Südosten ausgerichtet.
-
Grablänge: Der sichtbare Bereich ist etwas länger (2.1 m statt 1.65 m)
-
Steht nur Weinfelderinnen und Weinfeldern, sowie deren Kinder und Eltern zur Verfügung
-
Begrenzt auf 70 Gräber: Das Parlament hat die maximale Anzahl Gräber auf 70 Stück begrenzt, welche auf dem vorgesehenen Feld Platz haben. Damit wird das Parlament in Zukunft die Regelung zwingend überprüfen und erhält die Möglichkeit, die Lösung dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen.
Alle übrigen Regeln entsprechen den bestehenden Grabfeldern, insbesondere:
-
Grabruhe: Gräber werden nach 20 Jahren oberflächlich abgeräumt, danach wird Wiese eingesät. Nach ca. 30 Jahren wird das Grabfeld für die nächsten Bestattungen verwendet. Es werden keine Gebeine entfernt. Es wird auch auf dem neuen Grabfeld keine ewige Grabesruhe im engeren Sinne geben. Da jedoch sowieso nie Gebeine oder Erde vom Friedhof entfernt werden, ist dieser Kompromiss kein Problem. Mehrfache Bestattungen auf dem gleichen Grabfeld sind übrigens auch in der islamischen Welt, auch in Mekka, üblich.
-
Grabpflege: Die Grabpflege richtet sich nach den Gepflogenheiten auf dem Friedhof. Durch Vorinkasso wird die Bepflanzung und die Erstellung eines definitiven Grabmals gesichert.
-
Regeln für Grabgestaltung: sind für alle Gräber dieselben
-
Die Bestattung erfolgt frühestens nach 48 Stunden. Die Bestattungen finden zwischen 09:00 und 16.00 Uhr statt. Am Samstag wird in der Regel nicht bestattet. An Sonn- und Feiertagen wird nicht bestattet.
-
Nicht exklusiv für Muslime: Das neue Grabfeld ist nicht exklusiv für Muslime - gem. Art. 25 Abs f) steht es explizit “allen
Glaubensrichtungen und auch nicht religiösen Personen” zur Verfügung.
Weitere Fakten:
-
Reine Erde: Es geht darum, dass es sich um Erde handelt, welche eine gute und vollständige Verwesung gewährleistet. Es gibt diesbezüglich keine Sonderregelung für das neue Grabfeld in Weinfelden. Der Begriff der «reinen Erde» stiftet Verwirrung, da er suggeriert, Verstorbene nicht muslimischen Glaubens wären nicht "rein" und würden die Erde verunreinigen. Dem nicht so ist. Eine Bestattung in bereits früher für Bestattungen genutzter Erde ist aus muslimischer Sicht problemlos möglich und in vielen muslimischen Ländern üblich.
-
Es existieren schweizweit bereits mindestens 40 solche Grabfelder für Bestattungen nach islamischer Tradition. Die Erfahrungen damit sind positiv.
-
Separate Grabfelder für bestimmte Bestattungsformen auszuscheiden ist auf Friedhöfen explizit erlaubt und vorgesehen.
Weshalb JA stimmen...
Es geht um unsere Mitmenschen, die sich von ihren Liebsten verabschieden müssen.
Es geht primär um Menschen in einer Ausnahmesituation, die ihre Liebsten verloren haben und zurückbleiben. Eine würdige Bestattung hilft den Trauernden Abschied zu nehmen und Frieden zu finden.
Es geht um Weinfelderinnen und Weinfelder, um unsere Freunde, Vereinskollegen, Mitarbeiterinnen und unsere Schulbanknachbarn.
Echte Integration
Das Bedürfnis, auf dem gemeinsamen Friedhof in Weinfelden bestattet zu werden zeugt von echter Integration. Wir wollen keine separaten Friedhöfe sondern allen Menschen einen Platz auf unserem gemeinsamen Friedhof ermöglichen.
Gleiche Rechte für alle Weinfelderinnen und Weinfelder
Es ist eine verfassungsmässige Aufgabe der Behörden, Bestattungen auf dem öffentlichen Friedhof zu organisieren. Dabei sollten die Grundsätze der Religion der verstorbenen Person berücksichtigt werden. Das Anliegen ist aus rechtlicher Sicht absolut legitim und es ist im Einklang mit der Bundesverfassung und der Thurgauer Kantonsverfassung. Heute sind Weinfelderinnen und Weinfelder muslimischen Glaubens in Bezug auf die Bestattung in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.
Schweizweite Signalwirkung
Weinfelden wäre die erste Gemeinde, in welcher dem formulierten Anliegen durch einen Volksentscheid keine Rechnung getragen wird. Das Abstimmungsergebnis in Weinfelden wird schweizweit eine Signalwirkung für andere Gemeinden enthalten. Wie will Weinfelden mit gut integrierten Muslimen und ihren Bedürfnissen umgehen? Die Hand reichen oder Ablehnung zeigen? Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen.
Es ist eine unproblematische, an vielen Orten jahrzehntelang erprobte Sache
Erfahrungen in Kreuzlingen, Frauenfeld, St. Gallen und weiteren etwa 40 Orten zeigen, dass Grabfelder nach islamischer Tradition problemlos und ohne negative Konsequenzen umgesetzt wurden und der laufende Betrieb keine Komplikationen verursacht. Die Anpassung ist daher sowohl praxiserprobt als auch unkompliziert.
Alle weiteren wichtigen Neuerungen würden ebenfalls abgelehnt
Mit der Ablehnung würden auch alle weiteren Verbesserungen abgelehnt. Ob nach einem Volksentscheid die Revision nochmals angegangen wird ist offen.
Ob eine allfällig neue Lösung dem Willen der verschiedenen Wählerinnen und Wähler Rechnung trägt ist höchst fraglich.
Was die Gegner sagen...
Gleichbehandlung für alle, keine Sondergräber für einzelne Religionen
Falsch!
Es handelt sich nicht um Sondergräber für eine einzelne Religion. Die neue Bestattungsart ist nicht exklusiv für Muslime sondern steht allen Menschen unabhängig von ihrer religiösen Ausrichtung offen.
Es werden schon heute nicht alle gleich behandelt. Es gibt Gemeinschaftsgräber, Urnenwände, Urnengräber, Erdgräber und neu auch ein Baum Gemeinschaftsgrab. Diese Bestattungsarten orientieren sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verstorbenen und ihren Hinterbliebenen.
Wenn wir ihnen den kleinen Finger geben, nehmen sie die ganze Hand…
Falsch!
Nachvollziehbar, dass auf den ersten Blick diese Befürchtungen geweckt werden können. Bei genauer Betrachtung merkt man, dass diese Ängste unbegründet sind. Siehe die vielen bestehenden Beispiele von Gemeinden mit Bestattungsmöglichkeit nach islamischer Tradition.
Es geht hier um integrierte Muslime, die die Werte und Gesetze unseres Landes kennen und respektieren. Auch wird bei den Gegnern nie klar, vor welchen konkreten Forderungen der Muslime sie sich fürchten. Es ist höchst fraglich, was dieses Argument mit der konkreten Frage bezüglich der Ausrichtung eines Grabes zu tun haben. Die tragischen Konflikte und Vorfälle in der Welt machen uns allen Angst. Sie haben aber nichts mit der Situation hier zu tun.
Für die Friedhöfe sorgen seit dem 19. Jahrhundert, aufgrund der Bundesverfassung von 1874, nicht mehr die Kirchen, sondern die politischen Gemeinden
Genau!
Exakt dies tut auch die Stadt Weinfelden. Die Gemeinde ist zur Neutralität verpflichtet, was bedeutet, allen Einwohnern - neutral bzw. unabhängig von ihrer Glaubensrichtung und Weltanschauung - ein würdiges Begräbnis nach Massgabe ihrer individuellen religiösen Überzeugung zu ermöglichen.
Bestattungen sind eine rein staatliche Aufgabe und haben mit Religion nichts zu tun
Falsch!
Es stimmt nicht, dass Bestattungen nichts mit Religion zu tun haben. Im Gegenteil! Es gibt wohl keine Lebenssituation, in welcher die Religion eine wichtigere Rolle spielt als im Tod. Im Tod und beim Abschied von einer geliebten Person ist die religiöse Überzeugung und die Einhaltung der religiösen Rituale und Vorschriften für viele Menschen sehr wichtig. Sie gibt Halt, sie gibt Hoffnung und sie hilft den Hinterbliebenen in der schwierigen Zeit der Trauer.
Korrekt ist, dass Bestattungen eine verfassungsmässige Aufgabe der Behörden ist. Aber diese Aufgabe umfasst eben genau Bestattungen auf dem öffentlichen Friedhof nach Grundsätzen der Religion der verstorbenen Person zu ermöglichen.
Auf dem Friedhof sind alle gleich, nämlich als Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, in der sie lebten. Es kommt nicht auf die Religion oder die Nationalität an.
Falsch!
Dass auf dem Friedhof alle gleich sind, bezieht sich auf die gleichen Rechte, nicht darauf, dass alle genau gleich, d.h. mit denselben Ritualen und derselben Bestattungsart bestattet werden müssen.
Die Bedürfnisse der Verstorbenen und deren Angehörigen sind unterschiedlich. Gleiche Rechte beziehen sich insbesondere darauf, dass diese unterschiedlichen Bedürfnisse gleichwertig berücksichtigt werden.
Ewige Grabesruhe: Muslimische Bestattungen sind nicht vereinbar mit unseren Gesetzen, da Muslime ewige Grabesruhe verlangen. Bei uns werden die Gräber nach 20 Jahren aufgehoben.
Falsch!
Die ewige Grabesruhe wurde von den Antragstellern nie verlangt. Sie kennen und respektieren die geltenden Vorschriften.
Ewige Grabesruhe bedeutet für Muslime in der Praxis, dass keine Gebeine vom Friedhof entfernt werden dürfen. Dies ist bei uns sowieso bereits gegeben.
Ewige Grabesruhe im engeren Sinne gibt es auch in vielen muslimischen Ländern nicht. So ist es beispielsweise in Mekka üblich, bis zu 3 Bestattungen übereinander durchzuführen.
Die Nennung des Islam im Reglement stellt einen ordnungspolitischen Fehler dar. Der Staat darf keine Religion bevorzugen und muss neutral sein.
Falsch!
Mit dem genannten Artikel wird der Islam nicht bevorzugt sondern es werden den Mitmenschen muslimischen Glaubens lediglich die gleichen Rechte zugestanden, wie der christlichen Mehrheitsbevölkerung.
Die Benennung einer separaten Bestattungsart im Reglement war wegen zwei Einschränkungen notwendig:
Die neue Bestattungsart steht nur Weinfelder Einwohnerinnen und Einwohnern sowie deren Eltern und Kinder zur Verfügung. So wollte das Parlament verhindern, dass wegen der fehlenden Bestattungsmöglichkeit in den umliegenden Gemeinden der Friedhof Weinfelden als Ausweichoption genutzt wird, und sich dadurch Platzprobleme und Widerstände ergeben.
Zudem wollte die parlamentarische Kommission die Anzahl der Gräber auf 70 beschränken, welche der Kapazität des freien und geeigneten Grabfelds entspricht.
Da sowohl die Bundesverfassung wie auch die kantonale Verfassung explizit die Religionsfreiheit schützt, und mit diesem Artikel lediglich Rechtsgleichheit hergestellt wird, wäre wohl eine Ablehnung einzig auf Grund dieses Begriffes nicht verhältnismässig.
Wenn alle Gräber nach Südosten ausgerichtet würden, wäre das Problem gelöst. Es braucht kein separates Grabfeld.
Falsch!
Dies würde bedeuten, dass auch Verstorbene, welche nicht muslimischen Glaubens sind, nach Mekka blicken würden. Die mit der neuen Bestattungsart verbundenen Einschränkungen würden entfallen.
Problematisch ist, dass eine Ablehnung des Reglements nicht zwingend bedeutet, dass die Wählerschaft eine derartige Lösung wünscht. Es besteht die Gefahr, dass damit der Volkswille ausgehebelt wird.
Mit der getroffenen Lösung liegt ein guter Kompromiss auf dem Tisch. Auf dem Friedhof Weinfelden gibt es einen geeigneten freien Platz, an dem die Bedürfnisse der Bestattungen nach islamischer Tradition problemlos umgesetzt werden kann.
"unreine Erde" Muslime wollen gar nicht neben Andersgläubigen begraben werden oder in Erde, in der auch Christen oder Andersgläubige begraben sind
Falsch!
Es darum, dass es sich um Erde handelt, welche eine gute und vollständige Verwesung gewährleistet. Es gibt diesbezüglich keine Sonderregelung für das neue Grabfeld in Weinfelden. Der Begriff der «reinen Erde» stiftet Verwirrung, da er suggeriert, Verstorbene nicht muslimischen Glaubens wären nicht "rein" und würden die Erde verunreinigen. Dem nicht so ist. Eine Bestattung in bereits früher für Bestattungen genutzter Erde ist aus muslimischer Sicht problemlos möglich und in vielen muslimischen Ländern üblich.
Die wichtigsten Neuerungen im überarbeiteten Friedhofeglement
Bestattungsmöglichkeit für totgeborene Kinder
Es soll neu eine Bestattungsmöglichkeit für tot geborene Kinder (Engels- und Schmetterlingskinder) geben, denn für eine Familie ist es wichtig, auch nach einer Fehl- oder Totgeburt von ihrem Kind Abschied nehmen zu können.
Neutrale Holzstele als zusätzliche Wahlmöglichkeit für das provisorisches Grabmal
Als zusätzliche Möglichkeit neben dem bisherigen Holzkreuz, soll eine neutrale Holzstele als provisorisches Grabmal zur Verfügung stehen.
Gleichstellung langjährige Weinfelder Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in einem auswärtigen Heim
Kostenlose Bestattung für Weinfelderinnen und Weinfelder, welche kurz vor ihrem Tod aus gesundheitlichen Gründen in einer auswärtigen Institution wohnhaft waren
Zusätzliche Bestattungsart nach islamischer Tradition
Die Einführung einer neuen Bestattungsart nach "islamischer Tradition" soll die Möglichkeit bieten, Verstorbene im Grab mit Blick nach Mekka auszurichten, was für Muslime ein zentrales Element ihres Bestattungsrituals ist.
Kostenlose Nutzung der Urnennischen (analog Erdgräber)
Die Urnennischen sollen zukünftig analog der Erdgräber für Weinfelderinnen und Weinfelder kostenlos sein.
Unterstützerinnen und Unterstützer....
Wir stimmen mit Herz und Verstand für das zeitgemässe Friedhofreglement!
Monika Anderes, Anne-Rose Annaheim, Dilara Avsar, Elsi Bärlocher, Gebhard Bärlocher, Ursula Baumann-Bendel, Regina Baumann-Meile, Alexandra Beck, Monika Beck, Joel Beck, Roland Beer, Urs-Peter Beerli, Ruth Beerli, Claudia Bieg, Monica Bolliger, Matthias Bolliger, Thomas Bornhauser, Cornelia Brechbühl, Cati Briner, Martin Briner, Urs Brosi, Romana Bruns-Wolfer, Daniel Brüschweiler, Peter Büchel, Angela Curau, Samuel Curau, Beat Curau-Aepli, Simone Curau-Aepli, Ivo Dahinden, Raphael Dörig, Ruth Dudli, Sabine Dumas Feldmann, David Engeler, Simon Engeli, Andrea Engeli, Mariam Enz, Stefan Feldmann, Daniel Felix, Helena Feusi, David Flütsch, Reto Frei, Kathrin Fröhlich, Regula Gähwiler, Natalia Galati, Ines Gamboni, Johanna Gassner, Theresa Gebert, Erol Gencoglu, Sonja Giger, Thomas Giger, Thomas Götz, Katrin Grädel, Jeanne Graf, Kenny Greber, Heidi Güttinger, Stefan Haffter, Ursi Häfner-Neubauer, Ayse Hantumanli, Brigitta Hartmann, Cornelia Hauser, Antonia Hochstrasser, Beat Hochstrasser, Luca Hochstrasser, Susanna Hostettler, Felix Hotz, Barbara Hotz, Tobias Hotz, Simone Hotz-Zwissler, Melanie Huber, Brigitte Hugentobler, Theo Hugentobler, Claudia Hürlimann, Luana Ibrahimi, Franz-Xaver Isenring, Brigitte Isenring, Niklaus Kappler, Gisela Kasper, Barbara Kasper Gencoglu, Cornelia Kaya, Andrea Keller, Roland Keller, Rebekka Kirchner, Maya Klopfenstein, Eugen Kolb, Susanne Kramer, Muhammed Kujovic, Christina Kummer, Othmar Kurath, Sara Kurmann Meyer, Martina Lang Hartmann, Olivia Langer, Rahel Lenz, Sarah Luongo, Victoria Maag, Amela Madzgalj, Xenia Magri, Sabine Majer, Ursula Majer, Fritz Majer, Norbert Manser, Zudi Memedi, Canan Memedi, Bünyamin Memedi, Michael Mente, Petra Merz, Salome Merz, Anina Merz, Thomas Merz, Reto Meyer, Esther Michaud, Thomas Moll, Binta Moneke, Iyke Moneke, Helen Müller, Martin Müller, Rilana Müller, Steven Müller, Regula Müller, Brigitt Näpflin, Katrin Nicotera, Hanspeter Niederhäuser, Anna-Maria Niederhäuser, Inge Noesberger, Fredy Ott, Esther Ott-Debrunner, Franz Portmann, Veronika Portmann, Marcel Preiss, René Ramseier, Rita Rechsteiner, Matthias Riggenbach, Verena Rusch, Milaim Saliu, Eda Saygili, Isabel Schenk, Philip Scherrer, Annegret Scherrer, Bernhard Scherrer, Annelise Schifferle, Franca Schmid, Nina Schmitter, Kaspar Schweizer, Andreas Schweizer, Ernst Senn, Bukurije Shabani, Lulzim Shabani, Sanija Sistek, Reto Stäheli, Karin Stäheli-Giger, Verena Stämpfli, Michèle Strähl, Fritz Streuli, Manuel Sturzenegger, Lis Surbeck, Daniela Sutter, Thomas Tanner, Angela Testa Beer, Rebeca Töke-Bodmer, Denise Topak, Matthanja Trüssel, Markus Trüssel, Daniel Trüssel, Alexandra Ulmann, Myakka van Rooijen, Nicole van Rooijen, Markus Vogt, Johannes Wahl, Marta Wechsler, Eva Wechsler, Debora Wild, Margrit Wolfer, Fredi Wolfer, Hans Wyss, Zimba Yaa, Angelina Mwayele Zimba, Stephan Zlabinger
Online via RaiseNow
oder via Bankzahlung / QR-Zahlung
Begünstigter: Pro Friedhofreglement Weinfelden
IBAN CH36 0078 4298 6458 9200 1
BIC KBTGCH22
